Gesundheit mit System

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Auskunft über Ihre Erkrankung

Jeder Patient hat ein Recht auf Information über seinen Gesundheitszustand und über die vorgesehene Behandlung. Sie können selbstverständlich vom Arzt Auskunft verlangen und sollten nicht zögern, über Ihre Fragen, Unklarheiten oder Ängste mit dem behandelnden Arzt zu sprechen. Es ist zu Ihrem eigenen Vorteil, wenn Sie den Arzt über alles genau informieren, was im Zusammenhang mit Ihrer Krankheit steht. Möglichkeiten zum Gespräch mit dem Arzt haben Sie bei den täglichen Visiten oder auf Wunsch bei einem Einzelgespräch. Sie haben auch das Recht auf Einsichtnahme in Ihre Krankengeschichte. Auch Ihre nahen Angehörigen können vom Arzt Auskunft erhalten.

Telefonische Auskünfte werden in Ihrem Interesse nicht erteilt. Das Krankenhauspersonal unterliegt der Schweigepflicht und darf ohne Ihre Einwilligung fremden Personen keine Auskunft über Ihre Krankheit oder Ihren Gesundheitszustand geben. Dies gilt sowohl für die Zeit Ihres Krankenhausaufenthaltes wie auch für nachher.

Sie können dem Krankenhauspersonal untersagen, Auskünfte über Ihre Anwesenheit im Krankenhaus zu erteilen.